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Allgemein Haussystemtechnik

Neues Förderprogramm für die E-Mobilität

Die Förderung im Überblick

– Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

– Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.

– Gefördert wird:

a) der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,

b) der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,

c) der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,

d) der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.

– Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).

– Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.

– Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.

– Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.

– Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.

Anträge für das Förderprogramm »Ladeinfrastruktur vor Ort«werden gestellt bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen: 

https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html

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